Zugrunde liegen dieser Entscheidung unter anderem der Erlass über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 19. März 2020. Zudem sehen sich die Veranstalterinnen und Veranstalter in einer besonderen Verantwortung gegenüber ihren kleinen und großen Festivalbesucherinnen und -besucher, ihren Filmgästen sowie dem Fachpublikum, die sie unter keinen Umständen einem gesundheitlichen Risiko aussetzen wollen.
Aktuell wird mit Hochdruck an einem Konzept, den GOLDENEN SPATZ im Herbst 2020 stattfinden zu lassen, gearbeitet. Denn das Kino als Kulturort für die junge Generation, die nominierten Wettbewerbsbeiträge und die ausgewählten Jurykinder sollen auch in diesem Jahr eine Plattform erhalten.
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[Quelle: Pressemitteilung]