Inhaltsverzeichnis

1 Grundlagen: Die Bedeutung des Fernsehens als Medium für Kinder und Jugendliche
2 Das Nachkriegsfernsehen in der Bundesrepublik Deutschland
3 Die Sesamstraßenrevolution der 1970er Jahre
4 Einführung des Privatfernsehens ab den 1980er Jahren
5 Kinderfernsehen im Medienverbund

Bereits bevor der Nordwestdeutsche Rundfunk am 25. Dezember 1952 als erster Fernsehsender mit einem täglichen Programm an den Start geht, werden im Rahmen von Versuchsprogrammen einzelne Kindersendungen ausgestrahlt: So gibt es im nationalsozialistischen Deutschland ab 1939 sonntäglich einstündige Kindersendungen, und im Kinderradio sendet Ilse Obrig bereits ab 1928 beim Mitteldeutschen Rundfunk ihren Kinderfunk (vgl. ausführlich Möbius 2008, S. 465 f. und Hickethier 1991).

Ilse Obrig prägt mit Sendungen wie der Kinderstunde (1951-1972) die Anfangszeit des deutschen Kinderfernsehens und ist ein Beispiel für den Einfluss pädagogischer Grundannahmen auf die Gestaltung von Kindersendungen:

An Ilse Obrig wurden 'Spontaneität, Lebendigkeit, Fröhlichkeit, eine leichte Hand mit den Kindern, dennoch auch ein pädagogischer Unterton, eine spielerisch verpackte Belehrung' gelobt; sie stand im Mittelpunkt der Sendungen, versammelte eine Schar von Kindern um sich herum, deren Aktivitäten sie moderierte, während sie gleichzeitig Filme in die Sendung einband. [...] Vorher einstudierte Turn-, Sing-, Tanz- und Bastelspiele sollten im bewahrpädagogischen Sinne und im Geiste der musischen Erziehung die Zuschauer zur Nachahmung auffordern; sie waren garniert mit Schatten- und Puppentheater-Aufführungen. (Möbius 2008, S. 466)

Bedeutung medienpädagogischer Konzepte

Tatsächlich ist die Geschichte des deutschen Kinderfernsehens eng verbunden mit den jeweils vorherrschenden medienpädagogischen Vorstellungen über den Einfluss von (Massen-)Medien auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. In den 1950er und 1960er Jahren prägen kontroverse Diskussionen um die der Zielgruppe angemessene Ausrichtung des Kinderfernsehens die Programmplanung.

Besonders einflussreich ist bis in die 1960er Jahre die Bewahrpädagogik, vertreten u.a. durch den Medienpädagogen Martin Keilhacker (vgl. Keilhacker 1957). Die Bewahrpädagogik ist von einem prinzipiellen Misstrauen gegenüber dem Einfluss des Fernsehens auf die kindliche Entwicklung geprägt; Bewahrpädadogen wollen Kinder nach Möglichkeit vor dem neuen Medium schützen. Die Gestaltung des Kinderfernsehprogramms ist, überspitzt formuliert, dementsprechend zuerst einmal auf Schadensvermeidung ausgelegt, auch wenn einzelne Sendungen für die Bildungsförderung eingesetzt werden.

Demgegenüber gewinnt spätestens ab Ende der 1950er Jahre eine emanzipatorische Haltung an Bedeutung:

Die '68er Bewegung' und ihre Vertreter […] haben das Kinderprogramm grundlegend verändert. So wie die Kindergärten nicht länger nur Bewahranstalten zu sein hatten, sollten die Vorschulkinder mit eigens konzipierten Kindersendungen konfrontiert werden, denen eine emanzipatorische Absicht zugrunde lag. (A. Schäfer 1998, S. 31 f.)

Zu dieser Weiterentwicklung trägt auch die Einsicht bei, dass das Fernsehen längst bereits zu einem "essentielle[n] Bestandteil des Lebens der Kinder" (Saldecki 1998, S. 21) geworden ist.

Bis 1969: Fernsehverbot für Vorschulkinder

In den späten 1950er sowie den 1960er Jahren behauptet sich jedoch in der Gesetzgebung noch die bewahrpädagogische Auffassung: So sind Vorschulkinder infolge der Novellierung des Jugendschutzgesetzes von 1957  als Fernsehrezipienten nicht vorgesehen. [1] Die ARD mit einem Beschluss den neuen Jugendschutzvorgaben und sendet offiziell ab 1958 nur Sendungen für Kinder ab acht Jahren. Auch das 1963 gestartete Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) hält sich an diese Regelung, bis die Sender 1969 eine Aufhebung des Verbots erwirken, das von der Fernsehwirklichkeit längst konterkariert worden war: Kinder (wie ihre Eltern) kümmerten sich bei der Auswahl der Fernsehsendungen nicht um die arbiträren Altersgrenzen. Zudem lassen sich Kinderprogramme wie Sandmännchen (ab 1959), Schlager für Schlappohren (1967-1971) und Der Hase Cäsar (1966-67) mit gutem Recht als Fernsehen für Vorschulkinder bezeichnen (vgl. Gangloff 2012, S. 18). Mit der Aufhebung des Verbots 1969 richten ARD und ZDF umgehend Arbeitsgruppen für Vorschulfernsehen bzw. Kleinkindprogramme ein.

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Quelle: Wikimedia Commons

Während die ARD sich deutlich um pädagogisch ambitionierte Eigenproduktionen bemüht und mit Hybridformaten wie Die Sendung mit der Maus und der deutschen Fassung der Sesamstraße experimentiert, fokussiert das ZDF stärker auf das Unterhaltungsfernsehen. Dies entspricht der grundsätzlichen Arbeitsteilung zwischen beiden Sendern – als 'nachgeborene' Sendeanstalt ist das ZDF darauf angewiesen, gegenüber der ARD ein eigenes Profil zu entwickeln.

 

Anmerkungen

[1] Mit dem Erlass der Neufassung am 27. Juli 1957 wird Kindern unter sechs Jahren der Kinobesuch generell verboten. Infolge der Novellierung des Jugendschutzgesetzes waren Kinder im Vorschulalter als Fernsehrezipienten nicht vorgesehen. Dies bedeutete, dass deutsche Fernsehsender nur Sendungen für Kinder ab acht Jahren senden durften. Erst 1969 konnten die Sender eine Aufhebung des von der Fernsehwirklichkeit längst konterkarierten Verbots erwirken. Der derzeit geltenden Fassung des Jugendschutzgesetzes zufolge dürfen Kinder unter sechs Jahren nur dann ins Kino gehen, wenn sie von einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet werden. Zudem darf der Film keiner Altersbeschränkung unterliegen (vgl. JuSchG §11.3 und die Erläuterungen in Jugendschutz aktiv 2012).


Literatur

  • Gangloff, Tilmann P. (2012): Willkommen im Paradies. Die Geschichte des deutschen Kinderfernsehens. In: tv diskurs, 1, S. 16‐22; Jugendschutz aktiv (2012): Informationen für Gewerbetreibende und Veranstalter: Kinos. In: http://www.jugendschutzaktiv.de/informationen_fuer_gewerbetreibende_und_veranstalter/kinos/dok/39.php, Zugriff am 15.12.2012.
  • Keilhacker, Martin (1957): Kinder sehen Filme: ausdruckspsychologische Studien zum Filmerleben des Kindes unter Verwendung von Foto‐ und Filmaufnahmen. München.
  • Möbius, Thomas (2008): Kinderfilm und Kinderfernsehen. In: Wild, Reiner (Hrsg.): Geschichte der deutschen Kinder‐ und Jugendliteratur. Stuttgart, S. 450‐484 (3., vollständig überarbeitete Auflage).
  • Saldecki, Dieter (1998): Die Geschichte des ARD‐Kinderprogramms. Aus den Papieren eines betagten Kinderprogramm‐Redakteurs. In: Erlinger, Hans Dieter (Hrsg.) (1998): Handbuch des Kinderfernsehens. Konstanz, S. 19‐28 (2., überarb. und erw. Aufl.).
  • Schäfer, Albert (1998): Spaß an der Qualität. Zur Entwicklung des ZDF‐Kinder‐ und Jugendprogramms. In: Erlinger, Hans Dieter (Hrsg.) (1998): Handbuch des Kinderfernsehens. Konstanz, S. 29‐42 (2., überarb. und erw. Aufl.).

(Dieser Text wurde ursprünglich veröffentlicht in: Tobias Kurwinkel/Philipp Schmerheim (2013): Kinder- und Jugendfilmanalyse. Konstanz und München: UVK (= UTB 3885), Kapitel 1.3, Exkurs: Fernsehprogramme für Kinder und Jugendliche. Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Verlags.)