Internetauftritt

Auf ihrer Website informiert die GKJF über ihre innere Organisation, ihre Satzung sowie über wichtige Beschlüsse der Mitgliederversammlung, und gibt Hinweise zu der jeweils aktuell anstehenden Tagung sowie zu zurückliegenden Tagungen. Um die Angebote von Sammlungen und Museen sowie die Kompetenzen von Sammlern und Sammlerinnen im Bereich der Kinder- und Jugendliteratur sowohl untereinander als auch mit den Forschungseinrichtungen zu vernetzen, bietet die Gesellschaft für Kinder- und Jugendliteraturforschung im Rahmen ihres Webangebots die Möglichkeit, sich, seine Sammlung und sein Museum mit einem kurzen Text und nützlichen Hinweisen vorzustellen. Weiterhin sind auf der Website die Inhaltsverzeichnisse des Jahrbuch "Kinder- und Jugendliteraturforschung" sowie eine umfangreiche Linksammlung zu verwandten Gesellschaften und Forschungseinrichtungen, Arbeitskreisen u.a. zugänglich.

Regelmäßige Aktivitäten

Die GKJF veranstaltet in der Regel jährlich eine Arbeitstagung und unterstützt die Herausgabe eines wissenschaftlichen Periodikums, das zugleich bibliographisches Berichtsorgan ist.

Mitgliedschaft

Die GKJF kennt als Mitglieder nur natürliche Personen. Mitglieder der AG können diejenigen werden, die zu einer längerfristigen Mitwirkung bereit sind. Sie müssen darüber hinaus durch einschlägige Publikationen aus dem Gebiet der Kinder- und Jugendliteraturforschung ausgewiesen sein.
Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand. Die Aufnahmeentscheidungen des Vorstands können von der nächstfolgenden Mitgliederversammlung widerrufen werden.

Jahresbeitrag

Die Mitglieder haben einen Jahresbeitrag zu entrichten, dessen Höhe die Mitgliederversammlung festlegt. Mitglieder, die bereits in einer ausländischen (nicht internationalen) kinder- und jugendliterarischen Forschungsgesellschaft organisiert sind, entrichten einen reduzierten Mitgliedsbeitrag.

Mitgliederversammlung

Eine Mitgliederversammlung findet in der Regel jährlich in Verbindung mit der Arbeitstagung statt. Die Einladung erfolgt schriftlich unter Angabe der Tagesordnung unter Einhaltung einer Frist von einem Monat. Auf Antrag von mindestens einem Viertel der Mitglieder, mindestens aber fünfzehn Personen, muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung abgehalten werden. Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung wird ein Protokoll geführt.

Vorsitzender und Vorstand

Die Mitgliederversammlung wählt in der Regel für zwei Jahre eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden, eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter sowie eine(n) Schatzmeister(in), die den Vorstand bilden.