Inhaltsverzeichnis

1 Wissenschaftlichkeit und Themenfindung
2 Literaturrecherche
3 Formale Kriterien
4 Bestandteile der Hausarbeit

4.1 Bestandteile einer Hausarbeit
4.2 Titelblatt
4.3 Inhaltsverzeichnis
4.4 Abbildungsverzeichnis
4.5 Eidesstattliche Versicherung

5 Aufbau und Gliederung
6 Sprachliche Anforderungen
7 Zitation
8 Literaturverzeichnis
9 Weitere Textformen (inkl. Exposé)
10 Literaturliste

4.1 Bestandteile einer Hausarbeit

Folgende Bestandteile sind in einer Hausarbeit enthalten, wobei fett gedruckte Begriffe obligatorisch sind, andere optional:

  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Einleitung
  • Hauptteil
  • Schluss
  • Abbildungsverzeichnis
  • Literaturverzeichnis
  • Anhang
  • Eidesstattliche Versicherung

Titelblatt, Inhaltsverzeichnis, Abbildungsverzeichnis und Eidesstattliche Versicherung werden in diesem Kapitel genauer beleuchtet. Informationen zu Einleitung, Hauptteil und Schluss finden Sie in Kapitel 5 und das Literaturverzeichnis ist Gegenstand von Kapitel 8.

Ein Anhang wird notwendig, wenn Materialien vorhanden sind, die zur Beantwortung der Fragestellung verwendet wurden (z. B. Fragebögen, Transkriptionen, Sequenzprotokolle) und die nicht als Literatur verfügbar und zugänglich sind. Zu beachten ist, dass alle Materialien des Anhangs im Hauptteil Erwähnung finden sollten.

4.2 Titelblatt

Das Titelblatt einer Arbeit muss eine Reihe von Daten und Angaben enthalten:

Titelblattmuster abb1jpg

4.3 Inhaltsverzeichnis

Im Inhaltsverzeichnis einer wissenschaftlichen Hausarbeit werden alle Bestandteile der Arbeit aufgeführt; Ausnahme sind das Deckblatt und das Inhaltsverzeichnis selbst. Diese werden zudem nicht in die Seitennummerierung aufgenommen. Enthalten muss das Verzeichnis neben den Überschriften der einzelnen Kapitel auch den Verweis auf die Seitenzahl, auf der diese beginnen.

Die Benennung der einzelnen Kapitel sollte 'sprechend' sein, d.h. einen konkreten Hinweis auf den jeweiligen Inhalt des Kapitels liefern, um dem Lesenden die Orientierung in der Arbeit zu erleichtern. Zu vermeiden sind demnach generische Kapitelüberschriften wie 'Einleitung', 'Hauptteil' oder 'Schluss', die austauschbar und beliebig sind. Bei der Benennung des jeweiligen Kapitels ist darüber hinaus zu beachten, dass diese auch dem tatsächlichen Inhalt entsprechen muss. So suggeriert die Kapitelüberschrift 'Zusammenfassung' bspw., dass in diesem Kapitel einzig eine Kurzversion des bereits Behandelten geliefert wird, jedoch keine neuen Informationen diskutiert werden. An ein Kapitel mit der Überschrift 'Ausblick' werden hingegen entgegengesetzte Erwartungen geknüpft: Dem Lesenden wird mit dieser Benennung die Präsentation von aus den bisher gelieferten Informationen schlüssigen Prognosen versprochen.

Sprachliche Stolperstellen ergeben sich bei der Überschriftenwahl zudem zum einen aus dem Gebrauch des bestimmten Artikels, der Vollständigkeit suggeriert. So würde eine Kapitelbezeichnung wie "'Follow the Yellow Brick Road' – Die transmedialen Inszenierungsmöglichkeiten des Wegmotivs" tatsächlich die Bearbeitung aller dieser Inszenierungsmöglichkeiten einfordern.

Zu vermeiden ist zum anderen die Vermischung von Verbal- und Nominalstil, wie im folgenden Beispiel illustriert:

2.1.1 Welche Möglichkeiten ergeben sich aus dem multiperspektivischen Erzählen in Raquel J. Palacios Wunder? (Verbalstil)

2.1.2 Grenzen des multiperspektivischen Erzählens in Raquel J. Palacios Wunder (Nominalstil)

Als weiteres Element der Strukturierung der Arbeit und der Sichtbarmachung dieser Strukturierung dient die Nummerierung der Kapitel, die sowohl dezimal (1 / 2 / 3) als auch alphanumerisch erfolgen kann (I / II / III). Nicht zulässig ist eine Mischung dieser beiden Formen.

Den einzelnen Oberkapiteln können dabei jeweils weitere Unterkapitel zugeordnet werden, die wiederum in Unterkapitel unterteilt und durchnummeriert werden können (1 / 1.1 / 1.1.1 / 1.1.2 / 1.2 / 1.3 / 2 usw.). Zu achten ist bei der Nummerierung auf eine logische und zulässige Abfolge dieser. Nicht logisch bzw. nicht zulässig ist eine Abfolge wie 1 / 2 / 2.1 / 3. Logisch muss auf ein Unterkapitel 2.1 mindestens ein weiteres Unterkapitel 2.2 folgen (1 / 2 / 2.1 / 2.2 / 3).

Das falsche Setzen eines Punktes am Ende der Gliederungsziffern ist ein weiterer zu vermeidender Fehler. Die folgende Nummerierung wäre somit fehlerhaft: 1. / 2. / 2.1. / 2.2. / 3. /. Korrekt gestaltet stellt sich die Benummerung folgendermaßen dar: 1/ 2 / 2.1 / 2.2 / 3 /.

Nicht in die Nummerierung mit einbezogen werden das Literaturverzeichnung, ggf. der Anhang und das ihn begleitende Verzeichnis. Diese Bestandteile werden dennoch im Inhaltsverzeichnis vermerkt.

Muster Inhaltsverzeichnis abb2jpg

4.4 Abbildungsverzeichnis

Ein Abbildungsverzeichnis muss in die Arbeit integriert werden, sofern Abbildungen (Tabellen, Graphiken, Fotos etc.) eingebunden sind. Dementsprechend muss jede Abbildung namentlich und mit Verweis auf die Quelle sowie auf die entsprechende Seitenzahl im Verzeichnis aufgeführt werden.

4.5 Eidesstattliche Versicherung

Jeder Hausarbeit muss eine eidesstattliche Versicherung angehängt werden, die vom Verfasser unterzeichnet wird. Hiermit wird rechtlich verbindlich zugesichert, dass die Arbeit eigenständig und ohne die Hilfe Dritter angefertigt wurde.

Die Erklärung sollte wie folgt aussehen:

Eidesstattliche Versicherung

Ich versichere, dass ich die Hausarbeit (bzw. der Praxisbericht) selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe. Alle Stellen und Formulierungen, die dem Wortlaut oder Sinn nach anderen Werken entnommen sind, habe ich in jedem einzelnen Fall unter genauer Angabe der Quelle kenntlich gemacht. Ich bin darüber informiert, dass ein Zuwiderhandeln die Exmatrikulation zur Folge haben und mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro belegt werden kann.

Weitere Informationen zu den Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis im Studium und bei Prüfungen finden Sie hier.